Tasmanian - 11. Jan, 18:07

Ich finde ja auch ein Schlüssel ist ein bischen seltsam. Es meinte ich dürfe niemand anderem den Schlüssel geben, ergo auch dem HB nicht. Ich finde das ja ziemlich bescheuert, glaubt der wir räumen nachts seine Volksmusiksammlung leer oder was?

Xchen - 11. Jan, 18:09

Die Kruzifixe wollt ihr schänden, ich weiss es ganz genau ;-)

BTW:
Bei mir liegt immer ein Schlüssel im Briefkasten.
DonParrot - 11. Jan, 18:13

Wenn du was mietest, ist das zwar nicht dein Eigentum, aber dein Besitz. Und da kannst du 100 Leuten 'nen Schlüssel geben, wenn du das willst. Da kann der feine Herr gar nichts machen. Das steht mal fest.
Tasmanian - 11. Jan, 18:16

Die erforderliche Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In der Regel sind das zwei komplette Sätze, zuzüglich der für weitere Familienmitglieder. Außerdem können die Mieter/innen Schlüssel für andere Personen verlangen, Babysitter, Pflegedienst usw. - selbstverständlich auch für den Untermieter.

Also dann ist der HB eben mein Babysitter. Ganz einfach.
Tasmanian - 11. Jan, 18:17

*lol* Ja ich male den ganzen Marienstatuen Bärte und Vampirzähne ran.
Tasmanian - 11. Jan, 18:32

Und wie mach ich das dem freundlich klar? Er meinte eben dass nur ich einen Schlüssel haben dürfe, weil man mit dem Schlüssel ja Zugang zum ganzen Haus hat.
DonParrot - 11. Jan, 18:34

Dann soll er halt nicht vermieten, der Blödi. Damit wird er sich halt abfinden müssen. Zumal er ja anfangs einverstanden war. Sag ihm halt, sonst kann er's vergessen. Dann suchste dir was mit Balkon. Ich glaube wohl es hackt.
Xchen - 11. Jan, 18:36

Ganz einfach:
Dass zu einer Wohnung mind. 2 Schlüssel gehören, laut Auskunft vom Mieterverband *G*
Tasmanian - 11. Jan, 18:42

So wie der Don seh ich das ja auch, aber ich mag net gleich Stress mit dem haben.
Aber ich werds so wie das Xchen formulieren.
-
Der HB ist ja schliesslich nicht mein Untermieter, daher kann er doch da eigentlich gar nichts sagen.
Xchen - 11. Jan, 18:46

Natürlich sehe ich es auch wie der Don und ich würde dem was erzählen, allerdings auch in höflichem Ton (erstmal).

Untermieter oder nicht, das ist egal, natürlich darf der HB einen Schlüssel haben.

Wenn du jetzt in den Urlaub fährst und deine Mutter schaut z.B. nach deinen Pflanzen (falls du welche hast) und du gibst ihr den einzigen Schlüssel und sagst ihm nichts (würde ich jedenfalls nicht sagen) und er sieht sie dann mal, lässt er sie dann verhaften?
Tasmanian - 11. Jan, 18:49

Ja eben, so seh ich das auch. Was soll das denn. Wenn er keinem trauen kann muss er halt nicht vermieten.
Untermieter darf ich nicht haben, steht im Mietvertrag, deswegen.
Xchen - 11. Jan, 18:52

Naja, bei so einer kleinen Wohnung wäre das ja auch ein bisschen too much (aber manche sind halt geldgierig und vermieten noch das Klo und das Reduit unter).

Ich weiss, dass du nicht weisst, was ein Reduit ist.

Vielleicht kommt ja einer drauf.

Es hat nichts mit Harrasse, Necessaire, Volllicht, Teigwaren, Cervelat oder sonst so was zu tun *GG*
Tasmanian - 11. Jan, 18:59

Auch nicht mit einer Barriere? *g*
Xchen - 11. Jan, 19:53

No!
Das ist so eine kleine zusätzliche Abstellkammer, die es zu manchen Wohnungen gibt.

Ich bin jetzt nicht ganz sicher, doch ich meine, dass sich die Schweizer im 2. Weltkrieg ebenfalls ins Reduit zurück gezogen haben (das sind glaube ich, die Festungen in den Alpen).
Tasmanian - 11. Jan, 20:02

*lol*
Also für mich wäre das jetzt ein bischen unpraktisch wenn meine Abstellkammer in den Schweizer Alpen wär.
Xchen - 11. Jan, 21:27

Wiiiiiesoooooo denn? *kicher*
Tasmanian - 11. Jan, 21:44

*gg* Ach nur so.

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